GVL

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[Abkürzung für Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten], 1959 von der Deutschen Orchestervereinigung und dem Verband der Schallplattenfirmen (Deutsche Landesgruppe der Internationalen Vereinigung der Phonographischen Industrie, IFPI) gegründeter gemeinnütziger Wirtschaftsverein zum Schutz und zur Wahrnehmung der Rechte ausübender Künstler (Musiker) mit Sitz in Hamburg. Seine Tätigkeit folgt aus dem Rechtsgrundsatz, dass es sich bei den Rechten ausübender Künstler um Schutzrechte handelt, die den Rechten von Urhebern »verwandt« sind (Leistungsschutzrecht). Dabei wird unterschieden zwischen der Erstauswertung einer künstlerischen Leistung, wie sie bei der Aufnahme einer Schallplatte oder bei der Livedarbietung auf der Bühne erbracht wird, der Zweitauswertung dieser Leistung, die ihre fixierte Form auf Ton-, Film- oder Videoträger zur Grundlage hat, und der Drittauswertung, die von der gesendeten Form, wie im Falle privater Mitschnitte oder durch Weitersendung im Kabelnetz, ausgeht. Auf allen drei Stufen sind die Rechte des Künstlers und die ihm zustehenden Vergütungen unterschiedlich geregelt — vom absoluten Recht und einer Vergütungsregelung auf der Grundlage von Individualverträgen auf der ersten Stufe bis zum bloßen Anspruch auf angemessene Vergütung (ohne jedes Verbotsrecht auf der dritten Stufe). Die Rechte und Ansprüche, die sich aus der zweiten und dritten Auswertungsstufe einer künstlerischen Leistung ergeben, nimmt die GVL treuhänderisch für den Künstler wahr, da ihm selbst eine solche Wahrnehmung gar nicht möglich wäre. Die vereinnahmten Gelder werden entsprechend der Satzung der GVL im Verhältnis 50 % zu 50 % zwischen dem Künstler und dem Hersteller des Produkts (Plattenfirma), das der Verwertung seiner Leistung zugrunde liegt, aufgeteilt. Mitglied der GVL sind ca. 50 000 ausübende Musiker, drunter 43 000 Musiker, sowie ca. 1 200 Tonträgerhersteller. Für die wirtschaftliche Dimension des Musikprozesses spielen GVL und die vergleichbaren Organisationen im Ausland eine entscheidende Rolle.
 
Siehe auch: GEMA.

Universal-Lexikon. 2012.

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